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BMG-Entwurf: Krankenkassen sollen 3-Prozent-Abschlag selbst abziehen

Der 3-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittel steht seit Juli im Gesetz. Ein BMG-Entwurf soll jetzt regeln, dass die Kassen ihn ab 2027 selbst von der Rechnung abziehen. Für den Betrieb ändert das mehr, als der eine Satz im Papier vermuten lässt.

Autor: Peter Carqueville

10 Min. Lesezeit · 2. Oktober 2026
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Für Hilfsmittelversorgungen, die 2027 oder 2028 beginnen, gibt es 3 Prozent weniger Geld. Das ist beschlossen. Offen war bisher, wie der Abzug in der Abrechnung passieren soll. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt einen Vorschlag gemacht: Die Krankenkassen sollen den Abschlag „pauschal auf Rechnungsebene“ kürzen. So steht es in einem Entwurf vom 29. September 2026, der der Redaktion vorliegt.

Für Sanitätshäuser und Homecare-Betriebe heißt das: Wer den Abschlag von seinem Preis abzieht, wäre künftig nicht mehr der Betrieb, sondern die Kasse. Was das für die Zuzahlung und für die Kontrolle der Zahlungseingänge bedeutet, lässt der Entwurf offen.

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