GKV-Spargesetz: Das zweigleisige Signal des Bundesrates für Sanitätshäuser

Autor: Peter Carqueville

8 Min. Lesezeit · 3. Juni 2026
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Foto der Orthese Hero RGD von Open Bionics, geschossen auf der #otworld26
Foto der Orthese Hero RGD von Open Bionics, geschossen auf der Messe OTWorld 2026 in Leipzig.

Vor zwei Tagen veröffentlichten die Fachausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen an die Bundesregierung zum neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Das Vorhaben enthält erheblichen Sprengstoff für Sanitätshäuser, allen voran eine pauschale 3-Prozent-Kürzung auf Hilfsmittelversorgungen für die Jahre 2027 und 2028 sowie eine strikte Preiskontrolle durch reformierte Festbeträge. Die Politik will damit ein weiteres Steigen der Krankenkassenbeiträge verhindern.

Download: Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum GKV-Spargesetz (PDF, 1. Juni 2026)

In den nun veröffentlichten Änderungswünschen des Bundesrates kommen Krankenhäuser und Apotheken verhältnismäßig gut weg. Wir führen Sie durch die für Sanitätshäuser relevanten Seiten und Ziffern des Dokuments:

1. Politische Unterstützung (Ziffer 54, im Kontext auch Ziffer 50)

Die Ausschüsse, und damit die Bundesländer, warnen die Regierung ausdrücklich vor den negativen Auswirkungen ihrer Sparpolitik für die Versorgung und das Gesundheitshandwerk (Ziffer 54). Sie betonen, dass die Orthopädie-Technik durch den undifferenzierten Abschlag besonders belastet wird.

In Ziffer 50 fordern sie die Bundesregierung zudem auf, sämtliche Sparmaßnahmen im Bereich der Medizinprodukteindustrie noch einmal einer umfassenden Prüfung hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Fairness zu unterziehen. Hier sind die Auswirkungen auf die Sanitätshäuser im Prüfauftrag eingeschlossen.

Das dicke „Aber“

Auch wenn die Ausschüsse in der Begründung deutliche Worte finden, zeigt der Blick auf die konkreten Anträge das dicke „Aber“:

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