Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Systemische Preisbremse: Vergütungsanstiege sollen künftig grundsätzlich an die Grundlohnrate oder die tatsächlichen Kostensteigerungen gekoppelt werden. Maßgeblich wäre jeweils der niedrigere Wert. Für 2027 bis 2029 soll zusätzlich ein Abschlag von 1 Prozentpunkt gelten.
- Werkzeugkasten der Kassen: Für standardisierbare Hilfsmittel empfiehlt die Kommission die Wiedereinführung von Ausschreibungen und eine deutliche Ausweitung des Festbetragssystems.
- Wirksamkeit ab 2027: Erste gesetzliche Änderungen sollen nach dem Willen der Kommission bereits zum 1. Januar 2027 greifen.
- Markt unter neuer Sortierlogik: Besonders im Fokus stehen Produktgruppen mit hohem Volumen, hoher Standardisierbarkeit und vergleichsweise geringem Anpassungsaufwand.
Die von der Bundesregierung eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat am 30. März 2026 ihren ersten Bericht vorgelegt, um die drohenden Milliardenlücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen. Mit insgesamt 66 Empfehlungen reagieren die Experten auf eine prognostizierte Deckungslücke, die ohne Gegenmaßnahmen bis zum Jahr 2030 auf über 40 Milliarden Euro anwachsen könnte.